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Bundestag: Novellierung des Unterhaltsvorschussgesetzes

“Der Familienausschuss hat am Mittwoch der Novellierung des Unterhaltsvorschussgesetzes zugestimmt. … CDU/CSU und FDP räumten ein, dass das ursprüngliche Vorhaben der Koalition, das derzeitige Höchstalter zum Bezug von Unterhaltsvorschuss vom vollendeten zwölften auf das 14. Lebensjahr auszudehnen, an der schwierigen Haushaltslage gescheitert sei. Das Gesetz stärke aber alleinerziehende Elternteile bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gegen den anderen Elternteil. Die Oppositionsfraktionen argumentierten, dass die Gesetzesnovelle zwar nicht schade, den betroffenen Alleinerziehenden aber auch substanziell und finanziell nichts bringe.”

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2013_02/2013_086/02.html

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 15.09.2015