AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 5. September 2012 · Az. 24 C 107/12: Wird ein Mobilfunkvertrag mit einem Pauschaltarif (einer sog “Flatrate”) wegen Zahlungsverzug des Kunden gekündigt und verlangt der Anbieter die Grundgebühr bis zum Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit als Schadensersatz, so ist diese um ersparte Aufwendungen von mindestens 50 % zu kürzen. – siehe auch Bericht heise.de
Anmerkung 31.5.2017:
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 31.05.2017