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„2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG)“ endgültig beschlossen

„Der Bundesrat hat in seiner 912. Sitzung am 5. Juli 2013 beschlossen, gegen das vom Deutschen Bundestag am 16. Mai 2013 und am 27. Juni 2013 verabschiedete Gesetz einen Einspruch gemäß Artikel 77 Absatz 3 des Grundgesetzes nicht einzulegen.“ (Drucksache 541/13, Beschluss)

-> die Kosten für Gericht und Rechtsanwälte steigen! siehe unsere Meldung vom 27.06.2013