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Stiftung Warentest: „Girokonto: Abzocke mit Dispozinsen“

Aus der heutigen Pressemitteilung der Stiftung Warentest: „Bis zu 14,75 Prozent Dispozinsen zahlen Bankkunden, wenn sie ihr Konto überziehen, obwohl sich Banken und Sparkassen für nur 0,5 Prozent Zinsen Geld bei der Europäischen Zentralbank leihen können. Einige Banken verstoßen zudem gegen das Gesetz, weil sie in ihren Filialen keinen Preisaushang zur Höhe ihrer Dispozinsen haben. … Der ausführliche Test Dispozinsen erscheint in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 21.08.2013 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/dispo abrufbar.“

Siehe auch unsere Meldung „Schriftliche Kleine Anfrage ‚Überhöhte Dispo-Zinsen in Hamburg‘ “ vom 07.08.13 -> hierzu liegt inzwischen die Antwort (pdf) vor.

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besserer Schutz vor Schrottimmobilien – Beurkundungsgesetz geändert

Das „Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren“ ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden (Nr. 38 vom 18.07.2013, Seite 2378) und tritt am 01.10.2013 in Kraft. Dadurch soll ein besserer Schutz vor dem Erwerb von „Schottimmobilien“ erreicht werden. Notare müssen dem Käufer – sofern dieser Verbraucher ist – den Kaufvertrag mindestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin zur Verfügung stellen. Wird diese Frist unterschritten, muss der Notar die Gründe hierfür dokumentieren. – siehe unsere Meldung vom 17.6.2013 und haufe.de.