Beratung und Betreuung Roder & Förter-Vondey GbR hat einen Rechner erstellt. – Quelle: siehe die Download-Seite:
„Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,
die vorliegende Berechnung dient der Prognose der Erreichbarkeit der 35 %-Quote zur Verkürzung der Restschuldbefreiungsphase im Verbraucherinsolvenzverfahren unter Berücksichtigung der Insolvenzverwalter- und Treuhändervergütung gemäß Insolvenzrechtlicher Vergütungsverordnung (InsVV) sowie der Gerichtskosten gemäß Gerichtskostentabelle nach § 34 Gerichtskostengesetz (GKG). Die mit dem „Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“ eingeführte Möglichkeit der Verfahrensverkürzung unter der Voraussetzung, eine Mindestbefriedigungsquote der Insolvenzgläubiger in Höhe von 35 % zu erreichen, tritt am 01.07.2014 in Kraft.