BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 – IX ZB 165/11:
„a) In der Wohlverhaltensphase hat der selbständig tätige Schuldner auf Verlangen Auskünfte zu erteilen, aus denen die ihm mögliche abhängige Tätigkeit bestimmt und das anzunehmende fiktive Nettoeinkommen ermittelt werden kann, nicht jedoch Auskünfte über etwaige Gewinne aus seiner selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit.
b) Verlangt ein Gericht eine solche – nicht durch § 295 Abs.1 Nr. 3 InsO gedeckte – Auskunft, begründen die Nichterteilung der Auskunft, eine unvollständige oder verspätete Auskunft grundsätzlich keine Obliegenheitsverletzung nach § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO oder nach § 296 Abs. 2 Satz 3 Fall 1 InsO. „
Tag: 14. März 2013
“Subventioniertes Mittagessen, zehn Euro für den Sportverein, bezahlte Nachhilfe: Mit Hilfe des Bildungspakets der Arbeitsministerin sollen bedürftige Kinder und Jugendliche unterstützt werden. Doch eine Befragung in 130 Kommunen zeigt: Die Hilfen erreichen viele Bedürftige nicht. Der Wohlfahrtsverband bezeichnet die Maßnahmen als gescheitert.”
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/bildungspaket-schlechtes-zeugnis-fuer-von-der-leyen-1.1623775
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BM Justiz: “Das neue Gesetz wird Verbraucher vor überhöhten Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen schützen. Dazu werden vor allem die Abmahngebühren für Anwälte gesenkt und damit die Kosten für die viele Hundert Euro teuren Anwaltsschreiben insgesamt “gedeckelt”. … Beim wichtigen Inkasso-Wesen sorgt das Gesetz für mehr Transparenz. Jetzt ist Schluss mit nebulösen Forderungsschreiben: Künftig muss aus der Rechnung klar hervorgehen, für wen ein Inkassounternehmen arbeitet, warum es einen bestimmten Betrag einfordert und wie sich die Inkassokosten berechnen.” (siehe auch die PM des BMJ). Der vzbv sieht dazu Nachbesserungsbedarf bei allen zentralen Problemen (“Monatelanger Streit verwässert das Anti-Abzocke-Gesetz”)
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Im Praktikerforum von forum-schuldnerberatung.de wird gemeldet: “Termin erneut verschoben – Der Rechtsausschuß wird sich am 17. April abschließend mit der InsO-Reform befassen.”
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