Parlament hebt Verdienstgrenzen für Minijobs an

“Minijobber dürfen künftig mehr verdienen. Das hat das Bundestagsplenum am Donnerstag, 25. Oktober 2012, entschieden, indem es einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (17/10773) verabschiedet hat. Damit wird die Arbeitsentgeltgrenze bei Minijobs zum 1. Januar 2013 von 400 auf 450 Euro angehoben. Ebenfalls angehoben wird die Verdienstgrenze für das monatliche Gleitzonenentgelt bei sogenannten Midijobs auf 850 Euro. Die bisherige Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Möglichkeit der vollen Versicherungspflicht für geringfügig entlohnte Beschäftigte wird zugleich in eine Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit umgewandelt.”

Quelle: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/41186399_kw43_de_minijob/index.html

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