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Weisungen der RD NRW zum Forderungseinzug (pdf)

aus dem aktuellen Newsletter von Harald Thome: “Die Regionaldirektion NRW hat bisher mir und dem Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit gegenüber behauptet, es gäbe keine Dienstanweisungen zum Forderungseinzug. Plötzlich, nach dem in der Sache Klage eingelegt wurde und der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit eine Rüge angedroht hat, kommen sie zu dem Erkenntnis, dass es wohl doch dahingehende Weisungen gibt (…) jetzt geht es um die Weisung zur Veränderung von Ansprüchen, das bedeutet, wann sind diese zu Stunden, zu erlassen oder zu verzinsen und vieles mehr.”

Quelle: http://www.harald-thome.de/media/files/BA-VABest-08.06.2011.pdf

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