FG Rheinland-Pfalz: Auch nur mündliche Vereinbarung über Ratenzahlungen kann als verjährungsunterbrechende Handlung gewertet werden

Mit Urteil zur Abgabenordnung vom 8. Februar 2012 (Az.: 2 K 1893/10) hat sich das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu der abgabenrechtlichen Frage geäußert, ob ein die Steuer-Zahlungsverjährung unterbrechender Vollstreckungsaufschub nur dann angenommen werden kann, wenn dieser schriftlich erteilt worden ist.

Quelle: http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/85e/broker.jsp?uMen=85e46c91-a044-11d4-a736-0050045687ab&uCon=d9c3ac67-5c90-6312-b644-2b77fe9e30b1&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

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