Kürzlich hat die 8. Große Strafkammer des Landgericht Hamburg nach 29 Verhandlungstagen das Urteil in dem ersten Verfahren gegen die Betreiber einer sogenannten “Abo-Falle” verkündet. Der Hauptangeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt.
Blog RA Hoenig
Quelle: http://www.n-tv.de/technik/Abo-Abzocker-muss-brummen-article5821371.html
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