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OLG Bremen: Pfändungsschutzkonto darf nicht teurer als normales Girokonto sein

Die Liste der Urteile, die Sondergebühren für ein P-Konto für unzulässig erklären, wird immer länger. Nach OLG Frankfurt (siehe Meldung 02.05.2012) nun auch OLG Bremen vom 23.03.2012 (2 U 130/11)

Quelle: http://www.vzbv.de/9269.htm

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016