Inkasso-Drohung mit aus der Luft gegriffenn Gerichtskosten unzulässig

“Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist erfolgreich gegen eine irreführende Drohung der DOZ Deutschen Zentral Inkasso GmbH vorgegangen. Die DOZ hatte in einem Mahnschreiben einer Verbraucherin bei weiterem Zahlungsverzug mit einem Gerichtsverfahren gedroht, durch das ‘Kosten in Höhe von bis zu 600,00 EUR entstehen’ können. Da diese Summe völlig aus der Luft gegriffen ist und nichts weiter als einen dreisten Einschüchterungsversuch darstellt, ist die Verbraucherzentrale gerichtlich gegen die DOZ vorgegangen. Nach gewonnenem Urteil vor dem Landgericht Berlin (Az: 96 O 190/10) ging die DOZ in Berufung und ist damit nun auch endgültig gescheitert, das Kammergericht Berlin hat die Berufung durch Beschluss (Az: 5 U 64/11) zurückgewiesen.”

Quelle: http://www.vz-bawue.de/UNIQ133837128016534/link1071331A

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