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Kostenfallen im Internet: sog. “Button-Lösung” gestern in Kraft getreten

Am 01.08.2012 ist der neue § 312g BGB in Kraft getreten (sog. Button-Lösung). “Das neue Gesetz macht den Anbietern im Internet strenge Vorgaben, wie der ‘Bestellknopf’ für Verbraucher ab dem 1. August auszusehen hat. Die Bestellsituation muss dem Kunden vor Augen führen, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.”

Quelle: http://www.bmj.de/DE/Home/_doc/kurzmeldungen/Mit_Klartext_gegen_Abofallen_Neue_Regelung_ab_August_in_Kraft.html

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 15.05.2015