Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite sind unzulässig: Sparkasse nimmt Revision vor dem Bundesgerichtshof zurück

Das iff weist in einer Meldung von 21.08.2012 darauf hin: “Verbraucher sind seit gestern auf der sicheren Seite, wenn sie Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkreditverträge zurück verlangen. … Das Oberlandesgerichts Dresden hat in seinem Urteil vom 29. September 2011 (Az.: 8 U 562/11) – wie viele andere Landgerichte und Oberlandesgerichte auf die Initiative zahlreicher Verbraucherschutzorganisationen hin – entschieden, dass Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehensverträge unzulässig sind. … Die beklagte Sparkasse hat ihre Revision jedoch gestern zurückgenommen und damit das für den 11. September 2012 erwartete Grundsatzurteil des BGH zu dieser Frage umgangen. … Die Frage, wann die Verjährungsfrist beginnt ist nicht unproblematisch (wird ausgeführt)….”

Quelle: http://www.iff-hamburg.de/index.php?id=1976&viewid=48110

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Kritik an ClickandBuy aufgrund unzulässiger Inkassokosten

“Das iff ist zu dem Ergebnis gekommen, dass AGB-Klauseln, wonach ein pauschalisierter Schadensersatzanspruch über 10 Euro für Rücklastschriften oder eine Mahngebühr über 2,50 Euro verlangt werden kann, gemäß § 309 Nr. 5 BGB und § 307 BGB unwirksam sind.

Inkassokosten können überhaupt nicht verlangt werden. Die Bemühungen bei der Forderungseinziehung gehören zum eigenen Pflichtenkreis des Gläubigers. Insbesondere dann, wenn der Anbieter eines Bezahlsystems eingeschaltet wird, der bereits das Inkasso für den Händler übernimmt, wird diese Tätigkeit bereits durch das vom Händler hierfür zu zahlende Entgelt abgegolten.”

Quelle: http://www.iff-hamburg.de/index.php?id=1976&viewid=48119

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 18.04.2016

Senatsantwort auf Kleine Anfrage “Professionalität in der Schuldnerberatung – auch mit der HAB?” liegt vor

Die Antwort des Senats auf die schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir und Tim Golke (DIE LINKE) vom 13.08.12 (Drucksache 20/4916) liegt nun vor. Siehe auch unsere PM vom 17.08.2012

Quelle: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/drucksachen/20_4916.pdf

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