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iff: „Kontolosigkeit hat sich bei Überschuldeten kaum verbessert“

zugegebenermaßen eine schon ein wenig ältere Meldung des iff (25.04.2012): „Die Auswertung der Fälle aus dem iff-Überschuldungsreport 2011 zeigt eine deutliche Verschiebung der Konten mit voller Funktionalität hin zu Konten, die auf Guthabenbasis geführt werden, auf denen also ein kurzfristiger Liquiditätsausgleich über Dispositionskredite nicht (mehr) möglich ist. Demgegenüber zeigen sich bei der Kontolosigkeit – kein eigenes Girokonto bzw. nur Mitnutzung Fremdkonten – nur geringe Veränderungen zwischen 2003 und 2011. Hier ist seit etwa einer Dekade eine Sockelkontolosigkeit von knapp 20 Prozent der Ratsuchenden auszumachen.“

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 21.05.2013

iff: Reader der Intern. Konferenz zu Finanzdienstleistungen 2012 als PDF-Download verfügbar (pdf)

“Die Internationale Konferenz zu Finanzdienstleistungen fand am 10./11. Mai 2012 in Hamburg statt. Über das Leitthema ?Mit Finanzdienstleistungen Zukunft gestalten? diskutierten in diesem Jahr 270 Teilnehmer und Referenten aus zehn Ländern kritisch zu Themen wie Altersvorsorge, Kredit, Zahlungsverkehr und Versicherungen.”
Nun liegt der Reader vor. 137 Seiten; 4,5 MB

Quelle: http://www.iff-hamburg.de/pdf/Konferenz_Reader_2012.pdf

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iff: “Kontolosigkeit hat sich bei Überschuldeten kaum verbessert”

zugegebenermaßen eine schon ein wenig ältere Meldung des iff (25.04.2012): “Die Auswertung der Fälle aus dem iff-Überschuldungsreport 2011 zeigt eine deutliche Verschiebung der Konten mit voller Funktionalität hin zu Konten, die auf Guthabenbasis geführt werden, auf denen also ein kurzfristiger Liquiditätsausgleich über Dispositionskredite nicht (mehr) möglich ist. Demgegenüber zeigen sich bei der Kontolosigkeit – kein eigenes Girokonto bzw. nur Mitnutzung Fremdkonten – nur geringe Veränderungen zwischen 2003 und 2011. Hier ist seit etwa einer Dekade eine Sockelkontolosigkeit von knapp 20 Prozent der Ratsuchenden auszumachen.”

Quelle: http://www.iff-hamburg.de/index.php?id=1976&viewid=48044

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Bundesverfassungsgericht zur Zurechnung fiktiver Einkünfte des Unterhaltspflichtigen bei der Bemessung des Kindesunterhalts

Aus der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes:

„… Eltern haben gegenüber ihren minderjährigen Kindern eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Es ist daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass nicht nur die tatsächlichen, sondern auch fiktiv erzielbare Einkünfte berücksichtigt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit unterlässt, obwohl er diese „bei gutem Willen“ ausüben könnte. Gleichwohl bleibt Grundvoraussetzung eines jeden Unterhaltsanspruchs die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten. …

Die Zurechnung fiktiver Einkünfte zur Begründung der Leistungsfähigkeit setzt zweierlei voraus:

  • Zum einen muss feststehen, dass subjektiv Erwerbsbemühungen des Unterhaltsschuldners fehlen.
  • Zum anderen müssen die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte für den Verpflichteten objektiv erzielbar sein, was von seinen persönlichen Voraussetzungen wie beispielsweise Alter, beruflicher Qualifikation, Erwerbsbiographie und Gesundheitszustand und dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen abhängt.“

Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 18. Juni 2012; 1 BvR 774/10; 1 BvR 1530/11; 1 BvR 2867/11

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 12.06.2013

Masterthesis “Zur Mannigfaltigkeit der privaten Überschuldung- eine qualitative Untersuchung der psycho-sozialen Folgen” (pdf)

Christina Speckner hat sich in ihrer Masterthesis (vorgelegt an der HAW Hamburg) mit den psychosozialen Auswirkungen privater Überschuldung und den (unzureichenden) Angeboten der Schuldnerberatung auseinandergesetzt.

Quelle: http://opus.haw-hamburg.de/volltexte/2012/1687/pdf/WS.SA.MA.ab12.44.pdf

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Rechtsprechungsdatenbank zu allen BSG-Urteilen im SGB II/SGB XII

Bernhard Bisping, Sozialberater, hat eine vollständige Datenbank zu allen seit 2005 ergangenen BSG – Entscheidungen zum SGB II/SGB XII erstellt, diese wird nun auf der Tachelesseite veröffentlicht.

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/info/urteile/default.aspx

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BfDI – INFO 3 “Sozialdatenschutz”

“Diese Informationsbroschüre will dazu beitragen, die Datenschutzbestimmungen des Sozialrechts transparent zu machen.”

Quelle: http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/BfDI_Info_3_Sozialdatenschutz.html?nn=409164

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Inso-Newsletter Rechtsanwälte Henning & Janlewing 6/12

u.a. mit: Das Zwangsvollstreckungsverbot des § 89 InsO gilt auch für das Verfahren der eidesstattlichen Versicherung (BGH Beschl. vom 24.5.12, IX ZB 275/12)
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Quelle: http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/2012/henning2012.06.html

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OLG Schleswig: Extra-Gebühren für Pfändungsschutzkonto unzulässig

Ein weiteres Urteil in Sachen Gebühren p-Konto (siehe schon OLG Bremen und OLG Frankfurt):
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26. Juni 2012, Aktenzeichen 2 U 10/11: Eine Bank darf in ihren Allgemeinen Geschäftsgebühren keine Zusatzgebühren für die Umwandlung eines allgemeinen Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (sogenanntes P-Konto) erheben.

Quelle: http://www.schleswig-holstein.de/OLG/DE/Service/Presse/Pressemeldungen/201213extragebueren.html

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BASFI “Neue Hotline zum Bildungs- und Teilhabepaket”

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration hat für zunächst sechs Monate eine Hotline zum Bildungs- und Teilhabepaket eingerichtet, die werktags unter folgender Telefonnummer geschaltet ist: 040 – 428 28 3000.

Quelle: http://www.hamburg.de/basfi/pressemeldungen/nofl/3460530/2012-06-19-basfi-hotline-teilhabepaket.html

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