aus dem Bundestag: „Die Banken haben sich gegen den Vorwurf der unzureichenden Umsetzung des ‚Girokontos für jedermann‘ gewehrt. Man habe dafür gesorgt, ‚dass die deutschen Kreditinstitute grundsätzlich jedem Antragsteller, der ein Konto wünscht und bisher über kein solches verfügt, ein Girokonto einrichten‘, hieß es in einer Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft.“ – Stellungnahmen der Sachverständigen
Tag: 2. Mai 2012
Ein weiteres Urteil zum Thema: OLG Frankfurt, Urt. v. 28.03.2012, Az. 19 U 238/11
Quelle: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bank-pfaendungsschutzkonto-gebuehr-girokonto-bank/
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u.a.: 1.1 BSG, Urteil vom 20.12.2011, – B 4 AS 200/10 R: Schenkung ist Einkommen
2.1 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Beschlüsse vom 19.04.2012, – L 7 AS 1305/11 B – und – L 7 AS 1134/11 B: Regelbedarfe sind der Höhe nach verfassungswidrig festgesetzt worden
3.1 Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 25.04.2012, – S 55 AS 9238/12: Hartz IV verfassungswidrig, Vorlagebeschluss des SG Berlin zum BverfG
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2069
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“Die Banken haben sich gegen den Vorwurf der unzureichenden Umsetzung des ‘Girokontos für jedermann’ gewehrt. Man habe dafür gesorgt, ‘dass die deutschen Kreditinstitute grundsätzlich jedem Antragsteller, der ein Konto wünscht und bisher über kein solches verfügt, ein Girokonto einrichten’, hieß es in einer Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft.”
Stellungnahmen der Sachverständigen
vgl. auch Kontolosigkeit hat sich bei Überschuldeten kaum verbessert – institut für finanzdienstleistungen (iff) fordert im Ausschuss des Bundestages klare gesetzliche Regelung
Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_04/2012_205/01.html
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“Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP wollen Rechtssicherheit beim Zugang zu einem Basiskonto bei Banken und Sparkassen schaffen. In einem Antrag (17/9398) verweisen die beiden Fraktionen auf die wachsende Bedeutung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs im Wirtschaftskreislauf. ‘Kontolosigkeit beschränkt die Betroffenen in ihrer wirtschaftlichen Handlungsfreiheit’, heißt es. Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene dafür einzutreten, dass der Zugang zu einem Basiskonto ermöglicht wird.”
Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_04/2012_210/05.html
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aus dem http://www.forum-schuldnerberatung.de: “Der Arbeitskreis Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in enger Absprache mit Der Kreditwirtschaft (früher ZKA) die Ausfüllhinweise für die P-Kontenbescheinigung aktualisiert. Präzisiert bzw. näher beschrieben werden vor allem die ‘Laufende Geldleistungen’, die einen durch Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand ausgleichen und die einmaligen Sozialleistungen.”
Quelle: http://www.f-sb.de/service_ratgeber/pkonto/pkontoausfuellhinweise_2012.pdf
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Nach Auffassung der 55. Kammer des Sozialgerichts Berlin verstoßen die Leistungen des SGB II gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Die Kammer hat daher dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungswidrigkeit des SGB-II-Regelbedarfs zur Prüfung vorgelegt. (Beschluss vom 25. April 2012 (S 55 AS 9238/12)
Dazu aus dem aktuellen Thomé-Newsletter: “In diversen Internetforen wird jetzt darüber diskutiert, Widerspruch gegen die Leistungsbescheide einzulegen und Überprüfungsanträge für die Vergangenheit durchzuführen. Dazu eine kurze Position von meiner Seite: Die Aussichten, dass das BVerfG die Regelleistungen rückwirkend für verfassungswidrig erklärt, sind gleich null, das hat auch das SG Berlin klar gesagt: ‘Die Leistungen sind nicht evident unzureichend’. Das BVerfG wird – wenn überhaupt – dem Gesetzgeber für die Zukunft Änderungs-‘Hausaufgaben’ mitgeben. Anstatt falschen Hoffnungen hinterherzurennen, sollten die 7 Mio. Hartz IV-Bezieher vielmehr ihre Kraft dafür einsetzen, auf die Straße zu gehen und für ihre Rechte zu streiten”
Quelle: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/presse/archiv/20120425.1035.369249.html
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