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Umfrage der Verbraucherzentralen zum Recht auf “Girokonto für jedermann” (doc)

aus dem www.forum-schuldnerberatung.de: “Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt derzeit eine Umfrageaktion bei den Schuldnerberatungsstellen zum Recht auf ein ‘Girokonto für jedermann’ durch. Hintergrund sind die EU-Pläne zur Einführung eines sog. Basiskontos. Näheres dazu siehe unsere Meldungen vom 25.01.2012 und vom 29.01.2012. Die Umfrageaktion wird durch die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) ausdrücklich unterstützt. Der vzbv hat inzwischen den Fragebogen noch geringfügig zum besseren Verständnis verändert. ‘Sollten die Beratungsstellen in diesem Zusammenhang über Unterlagen verfügen (z.B. Kündigungsschreiben) oder anderweitige weitere Details zur Kontoablehnung/ Kündigung haben, so bin ich über diese Informationen in anonymisierter Form dankbar,’ so Friedrich Preußler, der zuständige Referent des vzbv für Schulden/ Insolvenz. Einsendeschluss für die Umfrageaktion ist der 31.05.2012.”

Quelle: http://www.f-sb.de/download/fragebogen_girokonto_fuer_jedermann_vzbv_2012.doc

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016

BA Arbeitshilfe: “Individuelle Ansprüche in der Bedarfsgemeinschaft” (pdf)

aus dem aktuellen Newsletter von Harald Thome: “In der Arbeitshilfe (Juni 2011) werden auf ausgehend davon, das im SGB II nicht der BG Leistungen gewährt werden, sondern jeder Person einzeln in anschauliche Art uns Weise die Rückabwickelungsmodis bei der Bescheidaufhebung dargestellt. Zum Beispiel, wann gegen den überzahlten BG-Partner nicht zurückgefordert und nach § 43 SGB II aufgerechnet werden darf, warum aber gegen die mind. Kinder insofern ein gesetzlicher Vertreter in der BG lebt, nicht aber gegenüber Stiefkindern ?. Nicht ganz einfacher Stoff, aber höchst wichtig.”

Quelle: http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-2-Arbeitshilfe-Bedarfsgemeinschaft.pdf

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Süddeutsche: Gebührenfahnder der GEZ

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/gebuehrenfahnder-der-gez-kontrolleur-im-schlafzimmer-1.1277794

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LG München: Pfändung einer Abfindung im Restschuldbefreiungsverfahren unzulässig

Der vzbv weist auf einen Beschluss des LG Münster vom 08.02.2011 (5T 502/10) hin.

Quelle: http://www.vzbv.de/8629.htm

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Arbeitslosengeld II kann nicht zurückgefordert werden, wenn der Bescheid nicht genau ausweist, welche Leistungen für welchen Zeitraum zu Unrecht bewilligt wurden

SG Detmold, S 10 (8) AS 301/08, Urteil vom 10.10.2011: Der Rückforderungsbescheid genügt nicht den gesetzlichen Bestimmtheitsanforderungen (§ 33 SGB X). Die Behörde konnte den Mangel der Bestimmtheit auch nicht heilen, in dem sie dem Widerspruchsbescheid Berechnungsprotokolle beifügte. Es handelt sich nämlich insoweit nicht nur um einen bloßen Verfahrens- oder Formfehler. Die Bestimmtheit eines Verwaltungsakts ist Bestandteil der materiellen Prüfung, Fehler sind einer Heilung nicht zugänglich. Ob der Behörde vor diesem Hintergrund noch die Möglichkeit verbleibt, einen – nunmehr hinreichend bestimmten – neuen Bescheid zu erlassen, musste von der 10. Kammer nicht entschieden werden. Allerdings kann die Rückforderung nur innerhalb einer Frist von 12 Monaten gerechnet ab Kenntnis der die Aufhebung rechtfertigenden Umstände erfolgen.

Quelle: http://www.justiz.nrw.de/WebPortal/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/13_02_20121/index.php

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FHH: Neue Clearingstelle für Menschen ohne Papiere

“Seit Montag können sich Menschen, die ohne gültige Aufenthaltspapiere in Hamburg leben und medizinische Hilfe benötigen, im Flüchtlingszentrum in der Adenauerallee beraten lassen. Denn dort hat die Sozialbehörde zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren eine so genannte Clearingstelle eingerichtet.”

Quelle: http://www.hamburg.de/basfi/pressemeldungen/nofl/3291508/2012-02-13-basfi-clearingstelle.html

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Bürgel: “Privatinsolvenzen von Bundesbürgern über 60 Jahre steigen an”

“Im Zusammenhang mit der anhaltenden Diskussion um die Altersarmut in Deutschland hat die Wirtschaftsauskunftei Bürgel die Entwicklung der Privatinsolvenzen von Bundesbürgern über 60 Jahre analysiert. Die Privatinsolvenzen in der Altersgruppe 60 Jahre und älter sind im Jahr 2011 im Vergleich zum Vorjahr um 6,7 Prozent angestiegen. Frauen ab 60 Jahren sind laut der aktuellen Auswertung stärker von Verbraucherinsolvenzen betroffen als Männer.”

Quelle: http://www.buergel.de/presse/pressemitteilungen/566-privatinsolvenzen-von-bundesbuergern-ueber-60.html

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aus dem Bundestag (hib)

Experten befürworten unisono Verbesserung des Verbraucherschutzes im Internet
Analphabetismus ein Problem in der “Mitte der Gesellschaft”
Stärkere Kontrolle sogenannter Ein-Euro-Jobs

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_02/index.html

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BGH zur Versagung der Restschuldbefreiung wegen falscher Angaben zwischen Insolvenzeröffnung und Schlußtermin

“Die Restschuldbefreiung kann dem Schuldner auf Antrag eines Insolvenzgläubigers auch dann versagt werden, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig in der Zeit zwischen Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Schlusstermin schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse macht, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentlichen Kassen zu vermeiden.” BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2011, IX ZB 260/10

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=af7347ff834246ad3821143fe41af5f4&nr=58942&pos=0&anz=1

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AG Hamburg: Erstreckung der “Sperrfrist-Rechtsprechung” des BGH auf die Rücknahmefiktion

AG Hamburg, Beschluss vom 09.11.2011, 68c IK 891/1: “Der BGH hat nunmehr die Konstellation der Rücknahme des RSB-Antrags im Vorverfahren zur Vermeidung einer Entscheidung über einen Versagungsantrag entschieden und auch hier eine 3-jährige Sperrfrist angenommen (BGH v. 12.5.2011 – IX ZB 221/09, ZInsO 2011, 1127; s. auch LG Hamburg v. 25.2.2011, ZInsO 2011, 886). Das Gericht schließt sich dieser Rechtsprechung an. Diese Rechtsprechung gilt auch für die Rücknahme und fingierte Rücknahme eines neuen Restschuldbefreiungsantrags in einem Folgeverfahren (Pape, FS Ganter, S. 315, 330; Pape/Pape, InsbürO 2010, 162, 164).”

Quelle: http://www.f-sb.de/inso/insorechtsprechung/antrag/sperrfrist_ruecknahmefiktion.htm

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