“Rechtskräftig: Commerzbank überzieht” (VZ HH)

Die Commerzbank darf Kunden, die ihren Dispokredit überzogen haben, nicht zusätzlich zu den Zinsen noch 5 Euro pro Verfügung berechnen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt nach Klage der Verbraucher­zentrale Hamburg (Urt. vom 04.08.2010, Az.: 23 U 157/09). Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Commerzbank legte hiergegen zunächst Nichtzulassungsbeschwerde ein, nahm diese aber zurück. Das Urteil wurde dadurch im März 2011 rechtskräftig.
Die Verbraucherzentrale rät: Wem in der Vergangenheit zu Unrecht innerhalb der “geduldeten Überziehung” zusätzlich 5 Euro pro Überweisung oder sonstiger Verfügungen vom Konto abgebucht wurden, kann von der Commerzbank die Erstattung verlangen. Das gilt auch für drei Jahre rückwirkend.
Musterbrief für Ihren Erstattungsanspruch

Quelle: http://www.vzhh.de/schulden/30699/rechtskraeftig-commerzbank-ueberzieht.asp

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BMJ “Zweite Chance – auch bei der Verbraucherinsolvenz”

Beim Achten Deutschen Insolvenzrechtstag hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger heute in Berlin ihre Pläne für die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform vorgestellt. Aus der Rede:
“Eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren möchte ich daher von zwei Voraussetzungen abhängig machen: Zum Einen sind sämtliche Verfahrenskosten zu begleichen. Zum Anderen hat der Schuldner einen Beitrag zur Befriedigung der Gläubiger zu leisten; …
Die Erwerbsobliegenheit sollte daher bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens eintreten. …
Ich halte es darüber hinaus für sinnvoll, den Gläubigern künftig zu ermöglichen, Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung jederzeit auch schriftlich zu stellen. …
Die Restschuldbefreiung soll versagt werden können, wenn der Schuldner die wirtschaftlichen Interessen oder das Vermögen eines späteren Insolvenzgläubigers beeinträchtigt. …
So halte ich eine Umgestaltung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens für sinnvoll. …”

Quelle: http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/20110407_Zweite_Chance_auch_bei_der_Verbraucherinsolvenz.html?nn=1468940

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Linke “Bildungspaket ist Mogelpaket”

In Ergänzung zur gestrigen Pressemitteilung des Senats

Quelle: http://www.die-linke-hh.de/presse/detail/artikel/bildungspaket-ist-mogelpaket.html

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigt Auskunftspflicht einer Bank über “vergessenes” Sparbuch aus den 1950er Jahren

Die Hoffnung stirbt zuletzt! Jetzt mal alle im Keller nachschauen.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.2.2011, Aktenzeichen 19 U 180/10

Quelle: http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_15/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/040/04051596-ad85-e21d-0648-71e2389e4818,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

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“Paritätisches Forum Schuldnerberatung” – Workshop am 06. Mai 2011 in Berlin (PDF)

Wer Anfang Mai zur BAG Jahresfachtagung nach Berlin fährt und kein Interesse an der Mitgliedsversammlung der BAG hat, kann den Workshop des Paritätischen dranhängen. Anmeldeformular (doc)

Quelle: http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/2011/temp/workshop.pdf

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in eigener Sache: morgen interner Fachaustausch mit Treuhändern

Nachdem zuletzt die HASPA, der Deutsche-Inkasso-Dienst, die Fachstelle für Wohnungssicherung bei uns zu Gast waren, freuen wir uns auf den Austausch mit Treuhändern.

Quelle: http://www.lag-sb-hh.de/index.php?cat=%C3%9Cber%20uns&page=Mitglied%20werden

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Neuigkeiten zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Ein Beitrag von Prof. Dr. Dieter Zimmermann, EFH Darmstadt unter www.infodienst-schuldnerberatung.de

Quelle: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/schuldnerberatung/rubriken/praxisthema/2011/neuigkeiten-zur-beratungs-und-prozesskostenhilfe.html

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Infodienst Schuldnerberatung 1/2011 erschienen

Interssant und lesenswert!

Quelle: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/schuldnerberatung/gedruckte-ausgaben/download-als-pdf-datei.html

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“Bildungspaket” in Hamburg

Der Hamburger Senat zeigt sich in der oben verlinkten Pressemitteilung ganz begeistert von seiner Umsetzung und verweist auf www.hamburg.de/bildungspaket.

Quelle: http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/2839360/2011-04-01-bsg-bildungspaket.html

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LSG NRW: Anteiliges Sozialgeld für tageweise Besuche bei Vater

Für regelmäßige tageweise Besuche beim getrennt von der Familie lebenden Vater kann ein Kind anteilig Sozialgeld beanspruchen. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in einem jetzt veröffentlichten Urteil im Fall eines Klägers und seiner getrennt lebenden Eltern aus Essen entschieden. SG NRW, Urteil vom 20.02.2011, L 7 AS 119/08

Quelle: http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/31_03_2011/index.php

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