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LSG NRW: Anteiliges Sozialgeld für tageweise Besuche bei Vater

Für regelmäßige tageweise Besuche beim getrennt von der Familie lebenden Vater kann ein Kind anteilig Sozialgeld beanspruchen. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in einem jetzt veröffentlichten Urteil im Fall eines Klägers und seiner getrennt lebenden Eltern aus Essen entschieden. SG NRW, Urteil vom 20.02.2011, L 7 AS 119/08

Quelle: http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/31_03_2011/index.php

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