vgl. auch Newsletter Bestellung
Quelle: http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/2011/henning2011.05.html
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vgl. auch Newsletter Bestellung
Quelle: http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/2011/henning2011.05.html
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Der Bundesrat hat am 27.05.2011 einen “Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes” beim Bundestag eingebracht. Ein telefonisch vereinbarter Vertrag soll künftig erst dann wirksam werden, wenn der Verbraucher ihn innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt. siehe auch BR-Drucksache 271/11(B) (pdf)
Quelle: http://www.bundesrat.de/cln_171/nn_8538/DE/presse/pm/2011/078-2011.html?__nnn=true
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“Die Zustimmung des Bundesrates bewirkt auch die Umsetzung einer zwischen Bund, Ländern und Kommunen getroffenen Vereinbarung zum Hartz IV-Bildungs- und Teilhabepaket. Nach Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten können entsprechende Leistungen aus dem Paket bis zum 30. Juni 2011 rückwirkend beantragt werden.”
Quelle: http://www.bundesrat.de/cln_171/nn_8538/DE/presse/pm/2011/072-2011.html?__nnn=true
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darin u. a. das zuvor genannte BSG-Urteil zu den rechtswidrigen Mahngebühren und auch: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 07.04.2011, L 7 AS 267/11 NZB: “Kosten für das Kabelfernsehen und die Anschlussnutzungsgebühren sind nur dann zu übernehmen, wenn diese mietvertraglich geschuldet sind” u.a.
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1998
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BSG, Urteil vom 26.05.2011 – B 14 AS 54/10 R
“(Die Bundesagentur für Arbeit) war sachlich nicht zuständig. Zuständig wäre vielmehr alleine die seinerzeit mit dem Vollzug der Grundsicherung für Arbeitsuchende betraute Arbeitsgemeinschaft gewesen. Nach der damals geltenden Rechtslage (vgl nunmehr § 44b Abs 4 SGB II) fehlte es auch an einer gesetzlichen Grundlage dafür, der Beklagten die Aufgabe des Forderungseinzugs zu übertragen.”
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aus dem forum-schuldnerberatung.de: “Wie bereits gemeldet, werden die Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2011 angehoben. Dies hat auch Auswirkungen auf die P-Kontobescheinigung. Die AGSBV hat eine neue Musterbescheinigung erarbeitet, die die ab dem 01.07.2011 maßgeblichen Freibeträge berücksichtigt. Nach jetzigem Stand müssen die Banken den Grundfreibetrag von 1.028,99 Euro ab 01.07. automatisch anpassen. In den Fällen, in denen eine Bescheinigung für erweiterte Beträge erstellt wurde, muss eine erneute Bescheinigung erfolgen. ”
Quelle: http://www.f-sb.de/service_ratgeber/pkonto/P-Konto_Bescheinigung_2011.pdf
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Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat ihr Positionspapier aktualisiert. Lesenswerte 19 Seiten mit den zentralen Forderungen vorweg:
1. Schuldnerberatung bedarfsgerecht ausbauen!
2. Schuldnerberatung wirkt positiv auf Überschuldete, öffentliche Haushalte und Gläubiger!
3. Keine Trennung von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung!
4. Bedarfsschlüssel muss Grundlage der Finanzierung sein!
5. Finanzierung von Schuldnerberatung muss gesichert sein!
6. Schuldnerberatung braucht Planungssicherheit!
Der vzbv weist im aktuellen Newsletter u.a. hin auf:
– Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten sind unzulässig (Urteil des OLG Karlsruhe vom 03.05.2011 – 17 U 192/10)
– Fristenhinweis (“Datum des Poststempels”) bei Widerrufsbelehrungen unwirksam (Urteil des OLG München vom 31.03.2011 – 29 U 3822/10)
– Internetfallen: Preise müssen deutlich erkennbar sein (LG Berlin vom 8.02.2011 – 15 O 268/10)
Quelle: http://www.vzbv.de/go/sitemapklagen/index.html
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“Die Hamburger Verbraucherschutzbehörde sagt, dass es einfach ist, den Stromanbieter zu wechseln und zeigt, wie es geht. Und: Man kann dabei auch Geld sparen.”
Quelle: http://www.hamburg.de/kundenschutz/2834592/stromanbieterwechsel.html
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“Noch bis Juli 2006 mussten die Jobcenter genauso wie andere Sozialbehörde … für jedes Sozialgerichtsverfahren, an dem sie beteiligt waren, eine pauschale Gerichtsgebühr entrichten. In der Verantwortung von Arbeitsminister Scholz wurde durch die große Koalition ab August eine Kostenbefreiung für die Hartz IV-Behörden eingeführt. Vermutlich sah man schon damals die Klageflut und damit enorme Kosten infolge des Hartz IV-Gesetzes auf sich zukommen. … Für die Hartz4-Plattform steht außer Zweifel, dass durch diese Kostenbefreiung die Prozessflut erst richtig an Fahrt gewann. Jährlich zunehmende Klagesteigerungen bestätigen das ebenso wie die Erfolgsquote für die klagenden Betroffenen von mindestens 50% in der ersten Instanz.”
Quelle: http://www.hartz4-plattform.de/pdf/sozialgerrichts-gebuehr-22.05.2011.pdf
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