Bundesverwaltungsgericht: “Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für Studenten nur bei Bezug von BAföG”

BVerwG 6 C 34.10 – Urteil vom 12. Oktober 2011: “Das Bundesverwaltungsgericht führte als Begründung aus, eine Befreiung könne die Klägerin weder nach den Regelvoraussetzungen noch als Härtefall beanspruchen: Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag sieht in seiner geltenden Fassung anders als das frühere Recht eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nicht schon allgemein dann vor, wenn der Rundfunkteilnehmer nur über ein geringes Einkommen verfügt. Maßgeblich ist vielmehr, dass eine bestimmte staatliche Sozialleistung bezogen wird. Die Rundfunkanstalt soll dadurch von einer eigenen Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Rundfunkteilnehmers entlastet werden.”

Quelle: http://www.bverwg.de/enid/90d60e59219db632f1d85f1ff6ea7084,5b87857365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093133393231093a095f7472636964092d09353737/Pressemitteilungen/Pressemitteilung_9d.html

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