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VG Darmstadt: Eine Sparkasse darf einer Internetfirma ein Girokonto auf Guthabenbasis im Hinblick auf einen drohenden Imageschade versagen

Urteil, VG Darmstadt, 30.08.2011, 5 K 1554/09.DA – siehe auch antiabzockenet.blogspot.com

Quelle: http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=MWRE110002939:juris-r01&showdoccase=1&doc.part=L

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016