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Keine Extra-Gebühren für P-Konten – erste gerichtliche Entscheidungen

iff: “Die Landgerichte Bamberg (Beschlüsse vom 19.10.2010, 1 O 445/10 und 1 O 472/10), Halle (Urteil vom 20.12.2010, 5 O 1759/10) und Leipzig (Beschluss vom 02.12.2010, 08 O 3529/10) haben in einer Reihe von nicht rechtskräftigen Entscheidungen, die dem iff vorliegen, gesonderte Kontoführungsgebühren für P-Konten für unzulässig erklärt. Die Verfahren wurden von einem nach § 4 UKlaG eingetragenen Verbraucherschutzverband auf der Grundlage des Unterlassungsklagegesetzes angestrengt.”
siehe auch Zum Umgang mit überhöhten Kontoführungsgebühren für das P-Konto (Infodienst-Schuldnerberatung)

Quelle: http://news.iff-hh.de/index.php?id=1976&viewid=46522

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016