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DGB zum ALG II ab 01.01.2011: “Empfänger sollten Widerspruch einlegen”

“Der Gesetzgeber hatte die Aufgabe, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.2010 umzusetzen – und zwar bis zum 1. Januar 2011. Unabhängig davon, ob das noch gelingt, eventuell auch rückwirkend, bestehen Zweifel an einer verfassungskonformen Regelung. Insbesondere an der Ermittlung der Regelbedarfe und an den Leistungen im so genannten Bildungspaket gibt es erhebliche Kritik. Gegen Bescheide, mit denen Leistungen ab 1.1.2011 bewilligt werden, sollten die Empfänger deshalb Widerspruch einlegen.”
siehe auch Erwerbslosen Forum widerspricht der BA heftig (Widersprüche gegen Hartz IV-Bescheide sind begründet)

Quelle: http://www.dgb.de/themen/++co++2ef45166-0d1d-11e0-5e71-00188b4dc422

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016