SGB II: Jetzt Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen!

Das Bundesverfassungsgericht hat vorgeschrieben, die Neubemessung der Regelleistungen rückwirkend zum Januar 2011 einzuführen. Um allerdings auch von den neuen Leistungen für Bildung und Teilhabe zu profitieren, müssen jetzt Anträge gestellt werden. Tacheles-Pressemitteilung vom 17.01.2011
siehe aber auch Sozialgericht Oldenburg, Beschluss vom 10.01.2011, S 45 AS 1/11 ER: Für höhere Leistungen ab dem 01.01.2011 fehlt es an einer gesetzl.Grundlage (Ablehnung einer einstweiligen Anordnung)

Quelle: http://www.frank-jaeger.info/fachinformationen/PM-LeistungenBildungTeilhabe.pdf/view

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