Seit einem Jahr erheben einige Krankenkassen einen zusätzlichen Beitrag, wenn der allgemeine Beitrag nicht reicht, um die Behandlungskosten ihrer Mitglieder zu bezahlen. Dazu gehören die DAK, die KKH-Allianz und die City-BKK. Wer diesen Zusatzbeitrag nicht bezahlt hat, soll jetzt zur Kasse gebeten werden, bis hin zur Pfändung des Einkommens.
Quelle: http://www.vzhh.de/gesundheit/111903/kuckuck-von-der-krankenkasse.asp
Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 09.02.2016