Laut einem Urteil des Landgerichts Köln ist es Beziehern von Hartz-IV Leistungen per einstweiliger Verfügung ab sofort verboten, am Lotto- oder Glücksspiel teilzunehmen.
Quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/urteil-lotto-spiel-bei-hartz-iv-verboten-44532.php
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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016