Kindergeld: von Eltern gezahlte PKV-Beiträge zählen nicht als Einkünfte

Aus einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (FG) vom 04.11.2010 geht hervor, dass von den Eltern geleistete Beiträge zur privaten Krankenversicherung des Kindes nicht zur Überschreitung des bei 8.004 Euro liegenden Grundfreibetrags führen (Az.: 4 K 10218/06 B).

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/news/15.03.2011-kindergeld-von-eltern-gezahlte-pkv-beitrage-zahlen-nicht-als-einkunfte/

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