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Die Bestimmung des erhöhten Freibetrages auf einem P-Konto durch das Vollstreckungsgericht

www.infodienst-schuldnerberatung.de: “Viele Vollstreckungsgerichte kommen ihrer gesetzlichen Verpflichtung, die erhöhten Freibeträge ersatzweise festzustellen, nicht nach und setzen ein Verweisungskarussell in Gang, das dem Justizgewährleistungsanspruch widerspricht. Aus Sicht des AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV sollen Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.”

Quelle: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/schuldnerberatung/rubriken/praxisthema/2011/die-bestimmung-des-erhoehten-freibetrages-auf-einem-p-konto-durch-das-vollstreckungsgericht.html

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016