zur Deckungslücke bei privat krankenversicherten ALG-II-Beziehern

Bundestag: “Privat krankenversicherte Bezieher von Arbeitslosengeld II bekommen rückwirkend zum 18. Januar ihren Beitrag zu ihrer privaten Krankenversicherung bis zur Höhe das halben Basistarifs durch die Grundsicherungsträger erstattet. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/4962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (17/4709) hervor.”

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_03/2011_097/01.html

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