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SG Berlin: “Geldgeschenke der Eltern mindern Hartz IV Anspruch”

Sozialgericht Berlin, Urteil vom 18. Januar 2011 (S 157 AS 26445/08): “Bleibt unklar, ob die Geldzahlung von Verwandten zur Unterstützung eines Hartz IV Empfängers ein Geschenk oder nur ein Darlehen sein sollte, geht dies zu Lasten des Hartz IV Empfängers. Die Zahlung ist als Einkommen leistungsmindernd auf den Hartz IV Anspruch anzurechnen.”

Quelle: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/presse/archiv/20110411.0805.339905.html

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016