Prepaid-Verträge: Mobilfunkanbieter muss Restguthaben ohne Gebühr erstatten

in Mobilfunkanbieter darf keine Gebühr dafür verlangen, dass er dem Kunden nach einer Kündigung das vorhandene Restguthaben erstattet. Diese und drei weitere Klauseln in den Bedingungen für Prepaid-Verträge des Unternehmens klarmobil sind unwirksam. Das hat das Landgericht Kiel nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. LG Kiel vom 17.03.2011 (18 O 243/10) – nicht rechtskräftig

Quelle: http://www.vzbv.de/go/presse/1473/index.html?ref_presseinfo=true

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