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Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechung einer Einkommensteuererstattung auf Arbeitslosengeld II

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 8. November 2011, 1 BvR 2007/11: “Ein Eingriff in den Schutzbereich des Eigentums liegt nicht vor. Die Anrechnung vermindert nicht den als Eigentum geschützten Steuererstattungsanspruch der Beschwerdeführerin, sondern führt zu einer Verringerung ihres Sozialleistungsanspruchs.”

Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-074.html

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 09.02.2016