“Inzwischen weisen erste kritische Stimmen aus der Verbraucherinsolvenzpraxis darauf hin, dass die geplante Verkürzung von drei Jahren, die nur dann greifen soll, wenn eine Mindestquote von 25% erreicht wird, an den Realitäten der Praxis vollkommen vorbeigehe. Bekannt ist, dass etwa 80% der Verfahren masselos bleiben. Somit würden nur sehr wenige Schuldner in den Genuss eines verkürzten Insolvenzverfahrens gelangen können. Es bestünde die Gefahr eines Zwei-Klassen-Rechts.
Die Geschäftsstelle des Deutschen Privatinsolvenztages bittet daher Beratungsstellen und Kanzleien um Prüfung, in wievielen Verfahren es überhaupt zu einer frühzeitigen Restschuldbefreiung nach 3 Jahren kommen könnte. Der DPIT will die Reaktionen sammeln und an das Bundesjustizministerium weiterleiten.” (aus www.forum-schuldnerberatung.de)
Quelle: http://www.forum-schuldnerberatung.de/
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