Inso-Reform: 25 %-Quote zur Verkürzung der RSB aus drei Jahre zu hoch ?!

“Inzwischen weisen erste kritische Stimmen aus der Verbraucherinsolvenzpraxis darauf hin, dass die geplante Verkürzung von drei Jahren, die nur dann greifen soll, wenn eine Mindestquote von 25% erreicht wird, an den Realitäten der Praxis vollkommen vorbeigehe. Bekannt ist, dass etwa 80% der Verfahren masselos bleiben. Somit würden nur sehr wenige Schuldner in den Genuss eines verkürzten Insolvenzverfahrens gelangen können. Es bestünde die Gefahr eines Zwei-Klassen-Rechts.
Die Geschäftsstelle des Deutschen Privatinsolvenztages bittet daher Beratungsstellen und Kanzleien um Prüfung, in wievielen Verfahren es überhaupt zu einer frühzeitigen Restschuldbefreiung nach 3 Jahren kommen könnte. Der DPIT will die Reaktionen sammeln und an das Bundesjustizministerium weiterleiten.” (aus www.forum-schuldnerberatung.de)

Quelle: http://www.forum-schuldnerberatung.de/

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