BGH: Einkünfte selbstständig tätiger Schuldner als Teil der Insolvenzmasse (pdf)

BGH, IX ZB 94/09, Beschluss vom 19. Mai 2011 , Rn 4: “Der Senat hat bereits entschieden, dass Einkünfte, die ein selbständig tätiger Schuldner nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erzielt, in vollem Umfang, ohne einen Abzug für beruflich bedingte Ausgaben, zur Insolvenzmasse gehören. Der Schuldner kann nur gemäß § 850i ZPO beantragen, dass ihm von seinen durch Vergütungsansprüche gegen Dritte erzielten Einkünften ein pfand- freier Betrag belassen wird.”

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=a1eafae9276eb3525c8cdf1dfc34e9d6&nr=56816&pos=0&anz=1

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import