“… Faktisch sind die Regelsätze seit 2005 bis 2010 um über vier Prozentpunkte hinter der allgemeinen Preisentwicklung zurück geblieben; beim Vergleich mit den Preisen für Nahrungsmittel sogar noch deutlicher. … Das sogenannte Lohnabstandsgebot ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts rechtlich obsolet, hat gleichwohl aber unverändert große politische Bedeutung. … In insgesamt zehn Punkten sind die novellierten Regelbedarfe nach den Gutachten des Rechtsprofessors Dr. Johannes Münder und der Verteilungsforscherin Dr. Irene Becker verfassungswidrig [wird ausgeführt] …”
Quelle: http://www.erwerbslos.de/images/stories/dokumente/gewerkschaften/dgb-regelbedarfe.pdf
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