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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 36/2011

u.a.: 1.1 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 25.08.2011, 19 AS 2192/10 B: Entscheidend für die Auslegung eines Bescheides ist nicht seine Überschrift, sondern sein Regelungsgehalt.
1.8 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Beschluss vom 06.07.2011, – L 5 AS 673/11 B ER: Für Hartz – IV Empfänger ist eine Anstellung in einem Zeitarbeitsbetrieb zumutbar, denn gemäß § 10 Abs. 1 SGB II ist grundsätzlich jede Arbeit zumutbar.
4.2 Sozialgericht Lüneburg Urteil vom 16.06.2011, – S 22 SO 73/09: Ein während des SGB-12 Leistungsbezugs aus einer Erbschaft zufließender Geldbetrag ist Vermögen, wenn der Erbfall vor der Beantragung von Grundsicherungsleistungen eingetreten ist.

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2013

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016