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vzbv: “Pfändungsschutzkonto darf nicht extra kosten”

“Die ersten vom vzbv erstrittenen Gerichtsurteile sind eindeutig: Banken dürfen für das Führen eines P-Konto keine höheren Entgelte verlangen als für ein gewöhnliches Girokonto. Denn Banken sind gesetzlich verpflichtet, ein bestehendes Girokonto auf Antrag des Kunden als P-Konto zu führen.”
mit Rechtsprechung-Download

Quelle: http://www.vzbv.de/8404.htm

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016