Kleine Anfrage LINKE im Bundestag: “Organisation des Forderungseinzugs im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)”

“Die Organisation des Forderungseinzugs im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke ( 17/7794 – pdf). Die Fraktion kritisiert, dass der Forderungseinzug für die betroffenen Leistungsberechtigten derzeit kaum nachvollziehbar sei. Sie möchte von der Bundesregierung deshalb unter anderem wissen, welche Instanzen der BA für diesen Bereich zuständig sind, welche Normierungen dem Einzug zugrunde liegen und wie dieser auf der Ebene der Regionaldirektionen und der einzelnen Jobcenter organisiert ist.”

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_11/2011_490/08.html

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LINKE im Bundestag fordert mehr Kompetenzen für Jobcenter-Beiräte

Die Kompetenzen der Beiräte in den Jobcentern sollen erweitert und deren Zusammensetzung neu geregelt werden. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/7844). Sie bemängelt vor allem, dass die Befugnisse der Beiräte auf eine ausschließlich beratende Funktion begrenzt sind und sich nur auf den Bereich der Eingliederungsinstrumente beziehen. Außerdem kritisiert sie, dass Arbeitslosengeld-II-Bezieher nicht direkt in den Beirat gewählt werden können.

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_11/2011_490/03.html

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Mehr Geld für Langzeitarbeitslose mit Mini-Job?

Quelle: http://www.boersen-zeitung.de/index.php?isin=&dpasubm=all&ansicht=meldungen&dpaid=466763

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Inhalt aktuelles Heft ZVI

Quelle: http://zvi-online.de/aktuelles_heft.html

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 48/2011

u.a. 1. BVerfG , Urteil vom 08.11.2011, 1 BvR 2007/11: Einkommensteuererstattung auf ALG II anrechenbar

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2028

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Inso-Newsletter Rechtsanwälte Henning & Janlewing 11/11

u.a. mit “Die Restschuldbefreiung ist vorzeitig zu erteilen und das Verfahren ist vorzeitig zu beenden, wenn sich der Schuldner in der Wohlverhaltensperiode mit seinen Gläubiger gütlich einigt und diese der Einstellung des Verfahrens zustimmen.”
BGH, Beschl. vom 29.9.2011 -IX ZB 219/10-
Anmeldung Newsletter

Quelle: http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/2011/henning2011.11.html

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