– Automatische Berücksichtigung bei der Pfändung von Lohn und Lohnersatzleitungen
– Automatische Berücksichtigung beim (erhöhten) P-Konto-Freibetrag
– Vorsicht Anpassungsantrag erforderlich!
Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import
– Automatische Berücksichtigung bei der Pfändung von Lohn und Lohnersatzleitungen
– Automatische Berücksichtigung beim (erhöhten) P-Konto-Freibetrag
– Vorsicht Anpassungsantrag erforderlich!
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Das Erwerbslosenforum berichtet: Das unabhängige Verbraucherportal Verivox hat ermittelt, dass bedürftige Haushalte überdurchschnittlich hohe Strompreise bezahlen müssen, für welche die staatlichen Zuwendungen nicht ausreichen.
Quelle: http://www.elo-forum.net/topstory/2011062229083.html
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Einfach und unbürokratisch – so hatte sich der Gesetzgeber die Existenzsicherung für Schuldner bei der Einführung des neuen Pfändungsschutzkontos ausgemalt. Doch ein Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW zeigt: die Praxis hat dem lobenswerten Vorstoß einen Strich durch diese Rechnung gemacht.
Quelle: http://www.vz-nrw.de/UNIQ130918612513773/link901581A.html
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