BGH zur Regelinsolvenz bei selbständiger Nebentätigkeit (PDF)

Der Grundsatz, dass ein Schuldner auch dann unter die Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens fällt, wenn er neben einer abhängigen Beschäftigung einer wirtschaftlich selbständigen Nebentätigkeit nachgeht, gilt nur dann, wenn die Nebentätigkeit einen nennenswerten Umfang erreicht und sich organisatorisch verfestigt hat; eine nur gelegentlich ausgeübte Tätigkeit, die sich nicht zu einer einheitlichen Organisati-on verdichtet hat, ist keine selbständige Erwerbstätigkeit.
BGH, Beschluss vom 24. März 2011, IX ZB 80/11

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=1e761c1ee455ab9b2eec9a094a1809bd&nr=56060&pos=11&anz=65

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Hartz4-Plattform: “Eilklage gegen den neuen 364-Euro-Regelsatz”

“In der letzten Aprilwoche wurde eine von uns unterstützte Eilklage gegen den fehlerhaft ermittelten und zu geringen Regelsatz von 364 Euro beim Sozialgericht eingereicht,” teilt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin mit. … Der für einen von der Hartz4-Plattform unterstützten Kläger eingereichte Antrag auf einstweilige Anordnung fußt auf erheblichen Bedenken, die bereits im Gesetzgebungsverfahren geltend gemacht wurden und verweist auf die Ausschussdrucksache des Ausschuss für Arbeit und Soziales vom 16.11.2010, 17 (11) 309 sowie verfassungsrechtliche Einwendungen von Prof. Dr. jur. Johannes Münder, Technische Universität Berlin.”
vgl. auch die Meldung hier vom 31.03.2011: Wie Widerspruch gegen Hartz-IV-Neuregelung bei Regelleistungen einlegen?

Quelle: http://www.sozialticker.com/hartz4-plattform-eilklage-gegen-den-neuen-364-euro-regelsatz_20110503.html

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016