Haushaltsbuch als kostenlose Exceldatei

www.infodienst-schuldnerberatung.de: “Kürzlich wurde ein Hinweis der AG SBV auf ein komplett kostenloses und einfach zu bedienendes Haushaltsbuch verschickt, das sich sowohl in ausgedruckter Form als auch als Excel-Datei am Computer führen lässt. Bestimmt gibt es auch andere Lösungen. Wir geben den Hinweis aber weiter.”

Quelle: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/schuldnerberatung/rubriken/infos/2011/haushaltsbuch-als-kostenlose-exceldatei.html

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Die Bestimmung des erhöhten Freibetrages auf einem P-Konto durch das Vollstreckungsgericht

www.infodienst-schuldnerberatung.de: “Viele Vollstreckungsgerichte kommen ihrer gesetzlichen Verpflichtung, die erhöhten Freibeträge ersatzweise festzustellen, nicht nach und setzen ein Verweisungskarussell in Gang, das dem Justizgewährleistungsanspruch widerspricht. Aus Sicht des AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV sollen Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.”

Quelle: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/schuldnerberatung/rubriken/praxisthema/2011/die-bestimmung-des-erhoehten-freibetrages-auf-einem-p-konto-durch-das-vollstreckungsgericht.html

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016

VZ NRW: Epsilon GmbH Forderungsmanagement betreibt “unseriöses Inkasso”

Die Verbraucher-Zentrale NRW warnt vor o.g. GmbH, empfiehlt einen Widerspruch und bietet ein kostenloses Musterschreiben an.

Quelle: http://www.vz-nrw.de/UNIQ130035135712688/link853541A.html

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Detlef Scheele wird neuer Hamburger Sozialsenator

Der Presse (oben NDR; siehe auch Abendblatt ) ist zu entnehmen, dass Detlef Scheele neuer Sozialsenator wird. Er war u.a. Geschäftsführer der hamburger arbeit (hab). Vergleiche auch einen (älteren) Artikel aus der FTD: “Schröders Mann bei Scholz”

Quelle: http://www.ndr.de/regional/hamburg/neuersenat101.html

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BGH: Zahlungen des Schuldners an einen Insolvenzgläubiger aus dem Unpfändbaren auch in der Wohlverhaltensphase möglich

Aus dem aktuellen Newsletter von RA Henning:
“Zahlungen des Schuldners an einen Insolvenzgläubiger aus dem Unpfändbaren in der Wohlverhaltensphase beeinträchtigen die Gläubigerbefriedigung iSd. § 296 Abs. 1 S.1 InsO nicht. – BGH, Beschl. vom 20.1.2011, IX ZB 8/10
Mit dieser kurzen Entscheidung setzt der BGH seine mit Urt. vom 14.1.10, IX ZR 93/09, begonnene Linie fort. Zahlungen des Schuldners aus dem Unpfändbaren an Insolvenzgläubiger sind in beiden Verfahrensabschnitten zulässig. Finanzierungen von PKW, die benötigt werden, um den Arbeitsplatz zu erreichen, oder auch Immobilienfinanzierungen können somit auch nach Insolvenzeröffnung fortgeführt werden.”

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 04.07.2020