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BGH: kein Anspruch auf benötigten Kautionsbetrag bei Kündigung der Wohnungsgenossenschaft

“Kündigt der Insolvenzverwalter/Treuhänder die Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft, um damit das der Masse gebührende Auseinandersetzungsguthaben zu realisieren, hat der Schuldner keinen Anspruch auf Auskehrung des Teils des Guthabens, den er als Kaution für die von ihm bewohnte Wohnung benötigt.”
BGH, Beschl. vom 2. Dezember 2010 , IX ZB 120/10

Ergänzung 23.7.2015: siehe seit der Inso-Reform allerdings den Kündigungsschutz nach § 67c GenG; dazu www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=67c+GenG

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 23.07.2015
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“Regierung: Ärmere Kinder sind weniger gesund”

Ärmere Kinder haben schlechtere Chancen auf ein gesundes Leben. Zu diesem Schluss kommt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/4332) auf eine Große Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2218).
nicht wirklich neu – siehe nur Kampagne gegen Mangelernährung bei Hartz IV

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_01/2011_016/02.html

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016

BSG: Für die Weiterbewilligung von Arbeitslosengeld II ist ein Fortzahlungsantrag erforderlich

Bundessozialgericht, 18.01.2011, B 4 AS 99/10 R und B 4 AS 29/10 R

Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2011&nr=11841&pos=1&anz=3

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

BSG: Privat krankenversicherte Bezieher von Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf Beiträge in voller Höhe

“Schließlich wäre das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum privat versicherter SGB II-Leistungsempfänger betroffen, wenn die von ihnen geschuldeten Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht vom Träger der Grundsicherung übernommen würden. Die planwidrige Regelungslücke bei der Tragung von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung ist – hinsichtlich der offenen Beitragsanteile – daher durch eine analoge Anwendung der Regelung für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen zu schließen. Hieraus ergibt sich eine Verpflichtung des Beklagten zur Übernahme der Beiträge in voller Höhe.”
Bundessozialgericht, 18.01.2011, Az.: B 4 AS 108/10 R

Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2011&nr=11842&pos=0&anz=3

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import