Zur Frage der Rückzahlung eines gemeinsamen Darlehens mit dem (Ex-) Ehemann

Landgericht Coburg, Urteil vom 30.06.2010, Az. 13 O 217/10; rechtskräftig:
“Nur weil sich weder die Investition in die Beteiligung noch die Ehe als zukunftsträchtig darstellten, kann man sich nicht der Pflicht zur Darlehensrückzahlung entziehen.”

Quelle: http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/co/presse/archiv/2010/02799/index.php

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