Zur Verlängerungsoption beim Elterngeld: Schnelles Handeln erforderlich!

Das Elterngeld wird ab nächstem Jahr als Einkommen gewertet und mit Sozialleistungen verrechnet.
www.infodienst-schuldnerberatung.de dazu: “Bezieher, die von der Verlängerungsoption Gebrauch gemacht haben, haben die Möglichkeit, die Verlängerung zu widerrufen mit der Wirkung, dass sie den vollen Betrag des Elterngeldes nachbezahlt bekommen. Das gilt aber nur, wenn eine solche Nachzahlung noch in diesem Jahr ausbezahlt wird.”

Quelle: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/schuldnerberatung/rubriken/sozialrecht/2010/aktuelle-information-zur-verlaengerungsoption-beim-elterngeld-schnelles-handeln-erforderlich.html

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