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Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichtes zun den HARTZ IV-Regelsätzen am 09. Februar

Am 9. Februar 2010 wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu den Hartz IV-Regelleistungen verkünden. Harald Thome-Newsletter: “Es ist daher dringend allen gegenwärtigen und vergangenen Leistungsbeziehern von SGB II / SGB XII und AsylbLG zu empfehlen, für den Fall der rückwirkenden Bescheidung durch das BVerfG, jetzt noch einen Überprüfungsantrag zu stellen. Nur dann werden ggf. rückwirkend Leistungen nachgezahlt. vgl. Ansprüche sichern

Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-004.html

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016