Abo-Falle: Amtsgericht Osnabrück bejaht versuchten Betrug und verurteilt Rechtsanwalt zur Zahlung der Abwehr-Kosten

Urteil vom 19. Oktober 2010 – 66 C 83/10 (1)
Der beklagte Rechtsanwalt vertrat in zahlreichen Fällen ein Internetunternehmen, dass im Netz Softwareprogramme anbot, die [… Abo-Falle…]. Das Amtsgericht entschied dahin, dass die für das Jahresabo erhobene Forderung nicht bestanden habe, was sowohl dem beklagten Rechtsanwalt als auch der von ihm vertretenen Firma bekannt gewesen sei. Letztlich habe der Beklagte Beihilfe zu einem versuchten Betrug geleistet. Urteil als PDF
siehe auch:
AG Marburg, Urteil vom 08.02.2010 (91 C 981/09 (81)): Eigenhaftung eines Rechtsanwalts für entstandene Schäden beim Internetkunden für die Geltendmachung von vermeintlichen Forderungen, die durch eine strafbare Handlung (Betrug) des Internetanbieters entstanden sind
LG Mannheim, Urteil vom 14.1.2010, 10 S 53/09: Die Beklagte wusste aufgrund der unstreitigen Vielzahl von Verbraucherbeschwerden um ihr zumindest missverständliches Angebot. Sie ist auch von der Bedenklichkeit ihres Vorgehens überzeugt gewesen, wie sich daraus ergibt, dass sie ihre Forderung sofort hat fallen lassen, als sich der Kläger mit anwaltlicher Hilfe zur Wehr gesetzt hat. Bei dieser Sachlage ist von einem fahrlässigen Verhalten der Beklagten auszugehen, so dass der Kläger berechtigt ist, seine der Höhe nach unstreitigen Anwaltskosten ersetzt zu verlangen.

Quelle: http://www.amtsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=20901&article_id=75272&_psmand=143

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