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“Hartz IV-Empfänger haben Rechte ihrem Vermieter gegenüber”

“Die Sozialbehörde, team.arbeit.hamburg (ARGE) und die hamburgischen Mietervereine weisen aufgrund der aktuellen Presseberichterstattung auf die Möglichkeiten hin, die Empfänger von Arbeitslosengeld II haben, wenn sie Mängel an ihrer Wohnung oder Fehler in ihrem Mietvertrag feststellen.
‘Wir unterstützen die Mieter dabei, ihr Recht durchzusetzen’, sagt Sozialsenator Dietrich Wersich. Zusammen mit den Vorständen der Mietervereine und Thomas Bösenberg, Geschäftsführer von team.arbeit.hamburg, fordert Wersich Betroffene auf, ihre Rechte gegenüber dem Vermieter wahrzunehmen.”

Quelle: http://www.hamburg.de/bsg/pressemeldungen/nofl/2106886/2010-02-18-bsg-mieten.html

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016