Seit August 2009 gilt: Sonnenbank erst ab 18 Jahren. Wer als Betreiber eines Studios gegen das “Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG)” verstößt, dem droht nun ab 1. März ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Quelle: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ126743462811227/link677281A.html
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