Eine bekannte Mahnanwältin aus München hatte gegen die von einer Sparkasse ausgesprochenen Kündigung der Geschäftsbeziehung vor dem Amtsgericht München geklagt und war unterlegen. Sie hatte Berufung eingelegt. Vor dem OLG München hat sie nun die Berufung zurückgenommen.
Quelle: http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/m1/presse/archiv/2010/02512/index.php
Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import